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09. Mai 2010
Die Bundesregierung will Bankkunden mit vorgeschriebenen Protokollen vor Falschberatung schützen. Offenbar setzen die Institute die Regelung in der Praxis jedoch nur unzureichend um: Vielfach lasse sich der tatsächliche Inhalt des Gesprächs und der Wille des Kunden nicht aus dem Beratungsprotokoll entnehmen, kritisiert die BaFin.
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